Abschlüsse und Titel
Historie & rechtlicher Status
Fundierte Ausbildungsangebote mit dem Berufsziel "Gebärdensprachdolmetscher/in" gibt es in Deutschland erst seit Anfang der 1990er Jahre. Am Institut für Deutsche Gebärdensprache der Universität Hamburg wurde 1992 als erste grundständige Ausbildung in Deutschland ein von der Bundesrepublik Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg finanziell getragenes Pilotstudium mit zwei Durchgängen ins Leben gerufen. Zum Wintersemester 1996/97 wurde dieser Diplomstudiengang als Regelstudium an der Universität Hamburg fest installiert. Zum Wintersemester 1997/98 wurde ein zweiter Studiengang an der Fachhochschule Magdeburg eingerichtet. Inzwischen haben sich weitere akademische und andere Angebote etabliert. Eine Reihe von Qualifizierungsmaßnahmen richtet sich ausschließlich an bereits tätige GebärdensprachdolmetscherInnen, die dadurch noch für begrenzte Zeit die Gelegenheit haben, nach langjähriger Berufspraxis eine Nachqualifizierung mit Zertifikat zu erlangen.
Die Berufsbezeichnung "Gebärdensprachdolmetscher/in" ist in Deutschland nicht geschützt. Weil sich also theoretisch jeder so nennen kann, wird seit einiger Zeit insbesondere von Kostenträgern verstärkt darauf geachtet, ob ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wurde. Dies kann auch für die Übernahme der Kosten für Dolmetscheinsätze oder die Höhe einer anteiligen Bezuschussung relevant werden. Es soll hier keine Bewertung der jeweiligen Ausbildung vorgenommen werden. Dies bleibt einer auf Bundesebene arbeitenden Kommission vorbehalten – der "Kommission Qualitätssicherung für die Ausbildung und Prüfung von GebärdensprachdolmetscherInnen" (Qua-K GSD). Sie hat Qualitätsstandards ( ) für fundierte Ausbildungsprogramme erarbeitet und diese im Oktober 2004 veröffentlicht (aktueller Stand: Sept. 2005).
Im Nachfolgenden sollen die zurzeit in Deutschland möglichen Arten eines Berufsabschlusses bzw. die entsprechenden Berufsbezeichnungen skizziert werden. Welche davon von der berufsständischen Vertretung anerkannt oder als anerkennungswürdig eingestuft werden, hat ausschließlich der BGSD e.V. zu beantworten.
Berufsbezeichnungen
Je nach Ausbildungsgang können unterschiedliche berufsqualifizierende Abschlüsse erworben werden. Wer an einer Hochschule ein Studium erfolgreich durch Bestehen der Diplomprüfung abgeschlossen hat, ist berechtigt, den Titel
Diplom-Gebärdensprachdolmetscher/in
zu führen. Dies ist gegenwärtig in Hamburg der Fall; diejenigen Diplome, die an einer Fachhochschule erworben wurden (Magdeburg und Zwickau), tragen einen Klammerzusatz:
Diplom-Gebärdensprachdolmetscher/in (FH).
Soweit an der Universität ein Bachelor-Studiengang eingerichtet ist, kann bereits nach kürzerer Studiendauer ein kleinerer Abschluss erworben werden. Nach bestandener Bakkalaureatsprüfung wird dort der akademische Grad
Bachelor of Arts (B.A.) Gebärdensprachdolmetschen
verliehen. Es besteht zukünftig auch die Möglichkeit, sich in einem aufbauenden Studium weiterzuqualifizieren und den Abschluss
Master of Arts (M.A.) Gebärdensprachdolmetschen
zu erlangen. Neben den Hochschul-Studiengängen gab es spezielle Ausbildungsgänge mit einer Ausrichtung auf den Bereich Wirtschaft und Technik, die mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer endeten. Mit bestandener Prüfung ist man zum Führen der Berufsbezeichnung
Geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in (IHK)
berechtigt. Außerdem wird eine Anzahl von berufsbegleitenden bzw. Vollzeit-Ausbildungen angeboten, die auf die Staatliche Prüfung in Darmstadt oder – für bayerische Ausbildungen – in Nürnberg vorbereiten. Dort erhält man den Titel
Staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in.
Für die Staatlichen Prüfungen ist eine Ausbildung übrigens nicht zwingend erforderlich, es genügt neben der notwendigen Berufspraxis eine hinreichende Vorbereitung in Eigenregie.
Wer ein akademisches Diplom erworben hat, kann sich nach Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr (125,00 €[1]) und Erhalt einer entsprechenden Urkunde zudem "Staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in" nennen. Der Grund für eine "Gleichstellung" ist allerdings kaum ersichtlich, zumal das Darmstädter Amt für Lehrerausbildung selbst sagt, die Staatliche Prüfung sei "neben den an Universitäten oder Fachhochschulen in Deutschland abzulegenden Diplomen als Berufseingangszertifikat [
] anzusehen" (Quelle des Zitats ( )).
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