Prüfungen
Neben den akademischen Prüfungen (vgl. Ausbildungsstätten und Abschlüsse) gibt es in Deutschland zurzeit zwei durch staatliche Verordnungen geregelte Prüfungen. Sie sind nachstehend aufgelistet.
Mit Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 12. März 2004 wurde die Richtlinie zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer/innen, Dolmetscher/innen und Gebärdensprachdolmetscher/innen erlassen. Danach wird bei der jeweils zuständigen Landesbehörde ein Staatliches Prüfungsamt eingerichtet. Um sich prüfen lassen zu können, ist der Nachweis einer mehrjährigen Ausbildung zur GebärdensprachdolmetscherIn oder einer entsprechenden Berufspraxis als GebärdensprachdolmetscherIn erforderlich. Welche Prüfungsteile die Staatliche Prüfung beinhaltet, ist in der KMK-Richtlinie festgelegt.
Auf die Staatlichen Prüfungen bereiten folgende Ausbildungsstätten vor:
Staatliche Prüfung in Darmstadt
Amt für Lehrerbildung (AfL) – Staatliche Prüfungen Rheinstr. 95, 64295 Darmstadt Tel.: (06151) 36 82-550 Fax: (06151) 36 82-551
Homepage: www.afl.bildung.hessen.de/irj/AfL_Internet?cid=...
Dezernat IV 03: "Staatliche Prüfungen für Übersetzer/innen, Dolmetscher/innen und Gebärdensprachdolmetscher/innen"
Ansprechperson (Abt.Ltg.): Gerdi Schröder
Tel.: (06151) 36 82-552
eMail: g.schroeder@afl.hessen.de
Ansprechperson (für DGS): Britta Zinnel
Tel.: (06151) 36 82-550
eMail: britta.zinnel@afl.hessen.de
Ansprechperson (für GS-Doz.): Elke Menges
Bifon: (06151) 36 82-555
eMail: e.menges@afl.hessen.de
Abschluss: Staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in
Kosten: 475,00 € Prüfungsgebühr (inkl. Verwaltungskosten)
Für die Staatliche Prüfung wird eine einschlägige Ausbildung oder eine mehrjährige Tätigkeit als GebärdensprachdolmetscherIn vorausgesetzt. Die Vorbereitung auf die Prüfung obliegt dem Prüfling. Grundlage ist die "Verordnung über die Prüfung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher ( )" vom 15.07.2005 (die Verordnung von 1999 ist aufgehoben).
Staatliche Prüfung in Nürnberg
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Staatliche Prüfungsstelle für Gebärdensprachdolmetscher
Salvatorstr. 2, 80333 München
2004 ist mit Erlass der "Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GDPO) ( )" in Bayern das Verfahren geändert worden. Die alte "Prüfungsordnung für Gehörlosendolmetscher bei Gericht und Behörden" vom 24.10.1991 ist damit endgültig außer Kraft gesetzt. Voraussetzung zur Teilnahme an der Staatlichen Prüfung ist u. a. eine mindestens zweijährige Ausbildung zur GebärdensprachdolmetscherIn oder eine entsprechende Berufspraxis, die durch Bestätigungen nachzuweisen sind. Für die Prüfung ist eines von jeweils drei zur Wahl stehenden Fachgebieten auszuwählen: Wirtschaft, Rechtswesen, Technik, Naturwissenschaften (einschließlich Medizin), Geisteswissenschaften oder Sozialwissenschaften.
Prüfungsort: Gehörlosen Institut Bayern (GIB)
Mittelstandszentrum TA
Fürther Str. 212, 90429 Nürnberg
Homepage: www.giby.de
Abschluss: Staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in
Kosten: 350,00 € Prüfungsgebühr; 50,00 € Bearbeitungsgebühr
Hinweis des GIB: Die in Bayern durchgeführte Staatliche Prüfung entspricht den KMK-Anforderungen und wird damit in allen Bundesländern anerkannt.
Noch bis 2006 wurde angeboten:
IHK-Prüfung in Düsseldorf
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf
Homepage: www.ihk-duesseldorf.de
Abschluss: Geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in (IHK)
Die Industrie- und Handelskammer ist eine öffentlich-rechtliche Wirtschaftsorganisation, die vom Staat den Auftrag erhalten hat, staatlich anerkannte Prüfungen für die Wirtschaft zu entwickeln und abzunehmen. IHK-Prüfungsordnungen sind vom Landeswirtschaftsministerium als Rechtsaufsicht der Industrie- und Handelskammern genehmigt (vgl. "Besondere Rechtsvorschriften für die Weiterbildungsprüfung..." ( )). Die Prüfung qualifiziert insbesondere zum Dolmetschen in den Bereichen Wirtschaft und Technik ("Certified Sign Language Interpreter (CCI)").
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