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Qualitätskommission (Qua-K GSD)

Der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) e.V. hat zusammen mit dem Institut für Deutsche Gebärdensprache an der Universität Hamburg und dem Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V. die Arbeitsgruppe "Qualitätssicherung für die Ausbildung und Prüfung von GebärdensprachdolmetscherInnen" (Qua-AG) initiiert. Inzwischen ist aus dem Arbeitskreis eine Kommission (Qua-K) gebildet worden. Weitere Beteiligte sind VertreterInnen unterschiedlicher Ausbildungsstätten; namentliche Erwähnung finden die Mitglieder in dem PDF-Dokument "Qualitätssicherung…" des DGB e.V.

Der Kommission geht es u. a. darum, Ausbildungsziele zu definieren, Zugangsvoraussetzungen für die verschiedenen Aus- und Weiterbildungsarten (grundständige Studiengänge und Ausbildungen bzw. Qualifizierungsmaßnahmen für bereits tätige GebärdensprachdolmetscherInnen) sowie Ausbildungsinhalte festzulegen und zudem einen Katalog sowohl personeller als auch sächlicher Ausstattung zu erstellen.

Die Bildung einer Kommission zur Qualitätssicherung von Serviceangeboten für Gehörlose geht zurück auf einen öffentlichen Aufruf von Dr. Renate Fischer, Simon Kollien und Cathrin Jürgensen mit Unterstützung durch den DGB e.V., der in der Fachzeitschrift "Das Zeichen", Nr. 57/2001, abgedruckt ist. Die Initiative richtete sich nicht explizit an den Dolmetschservice als solchen, sondern bezog sich auf eine ganze Reihe von Serviceleistungen.

In dem Initiativaufruf sind bereits richtungweisende Vorschläge unterbreitet worden:

"Wir können uns vorstellen, dass eine entsprechende Kommission dem Deutschen Gehörlosen-Bund als Träger unterstellt wird […]. In Absprache mit den verschiedenen Einrichtungen, die auch an einer solchen Leistung interessiert sein dürften, soll der DGB berechtigt sein, eine Art Gütesiegel zu vergeben." (S. 421)

Seit Oktober 2004 liegen von der Qualitätskommission erarbeitete "Qualitätsstandards für die Ausbildung und Prüfung von GebärdensprachdolmetscherInnen (PDF)" vor (2. Fassung: September 2005). Diese Standards sollten ursprünglich als Grundlage für ein Zertifizierungsverfahren herangezogen werden, das nach Bewerbung und Abgabe eines "Qualitätsversprechens" der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungseinrichtung bei der Kommission in Gang gebracht worden wäre. Weil die personellen Ressourcen hierfür im Moment aber nicht gegeben sind und weil sich die Studiengänge durch den Bologna-Prozess auf eine Umstrukturierung auf Bachelor & Master vorzubereiten haben, wurde von dieser Form der Zertifizierung Abstand genommen.

An den Qualitätsstandards wird von Seiten des DGB e.V. und BGSD e.V. nach wie vor als Maßstab für die Bewertung der Ausbildungsgänge festgehalten. Beide Verbände erklären, "dass als Prüfung für GebärdensprachdolmetscherInnen nur noch Hochschulabschlüsse, eine Staatliche Prüfung und die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf anerkannt werden" (vgl. Information zur 2. Fassung (PDF)).

Dokumente
[PDF] DGB e.V./BGSD e.V. (22005): "Qualitätsstandards für die Ausbildung und Prüfung von Gebärdensprachdolmet- scherInnen"
[PDF] Information zu 22005
-
[PDF] DGB e.V. (2003): "Qualitätssicherung für die Ausbildung und Prüfung von Gebärdensprachdolmetsche- rInnen"
[PDF] DGB e.V. (2002): "Qualitätssicherung von Serviceangeboten für Gehörlose – Tut sich da was?"
[HTM] DGZ-Artikel des DGB e.V.
 
Quelle u. a.:
Aufruf: "Bildung einer Kommission zur Qualitätssicherung von Serviceangeboten für Gehörlose", in: Das Zeichen, 15. Jg., Nr. 57, Juni 2001, S. 421
 
Weiterführende Links
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