dgsd.de - Informationen zum Gebärdensprachdolmetschen
zur Startseite
Site Map
 
Gebärdensprachdolmetschen
Tätigkeitsprofil
Einsatzgebiete
Arbeitsweise
Arbeitssprachen
Arbeitsbedingungen
Dolmetscherbestellung
 
Berufsstand
Freiberuflichkeit
Berufsverbände
Berufsbild
Berufs- und Ehrenordnung
 
Aus- und Weiterbildung
Abschlüsse und Titel
Ausbildungsstätten
Prüfungen
Qualitätskommission
 
Finanzierung & Rechtliches
Kostenträger
Rechtliche Grundlagen
Gleichstellungsgesetze
 
Sonstiges
FAQs
Abkürzungsverzeichnis
Banner
Disclaimer
Wir über uns
Kontakt
 
Links
DeafLinks
 
Prnt < > ^ v
Prnt > < Javascript nicht aktiviert

Bestellung einer GebärdensprachdolmetscherIn

Bei der Bestellung beachten

Es gibt verschiedene Punkte, die in Abhängigkeit von der Art des Einsatzes schon bei der Bestellung einer GebärdensprachdolmetscherIn beachtet werden sollten. Die DolmetscherIn wird gern bereit sein, über den Beruf kompetent Auskunft zu geben und weitere Fragen zu beantworten. Ein paar allgemeine Voraussetzungen werden nachfolgend aufgeführt.

Frühzeitiges Bestellen ist wichtig!

DolmetscherInnen haben im Allgemeinen einen recht engen Terminkalender, deshalb ist möglichst frühzeitiges Bestellen empfehlenswert. Es ist ratsam, die DolmetscherIn sofort nach Festsetzung eines Termins zu kontaktieren und nicht erst zwei oder gar eine Woche vorher. Zu diesem Zeitpunkt steht möglicherweise keine DolmetscherIn mehr zur Verfügung und es muss unter Umständen eine Terminverschiebung in Kauf genommen werden.

Bereitstellen von Vorbereitungsmaterial in Absprache mit der DolmetscherIn

Ein anderer ebenso wichtiger Faktor sind Vorbereitungsmaterialien. Jede gewissenhafte DolmetscherIn bereitet sich auf einen Einsatz vor. Das heißt, dass die reale Arbeitszeit schon vor dem eigentlichen Dolmetschtermin beginnt. Um sich optimal vorbereiten zu können, sind DolmetscherInnen auf die Mitarbeit derer angewiesen, die an dem jeweiligen Einsatz beteiligt sind. Ein kurzes, vorbereitendes Gespräch einige Tage vor dem Termin bietet die Gelegenheit, eventuelle Fragen zu klären. Darüber hinaus sind Informationen inhaltlicher Art sehr wichtig, die nach Möglichkeit in schriftlicher Form erfolgen sollten. Dieses Vorbereitungsmaterial kann ganz unterschiedlicher Gestalt sein: Hilfreich sind immer die Tagesordnung, gegebenenfalls Protokolle vorangegangener Sitzungen, Grafiken, Organigramme, Namenslisten, genaue Daten, statistisches Zahlenmaterial, Listen betriebseigener Abkürzungen, um sich mit der spezifischen Terminologie vertraut machen zu können. Insbesondere vorbereitete Reden sind unerlässlich, um die Intention des Redners im Voraus zu erfassen und von Anfang an berücksichtigen zu können. Wichtig sind außerdem die vorherige Ankündigung und die Möglichkeit zur Ansicht von Filmmaterial oder Animationen, deren Vorführung geplant ist. Diese Medien stellen an die Verdolmetschung ganz spezifische Anforderungen und müssen daher gut vorbereitet sein.

Verständlicherweise werden sensible Daten ungern herausgegeben. GebärdensprachdolmetscherInnen unterliegen genau wie ÄrztInnen oder RechtsanwältInnen der Schweigepflicht und somit wird kein den Einsatz betreffendes Detail an Dritte weitergegeben, weder nach dem Auftrag noch davor: Vorbereitung ist für DolmetscherInnen das A und O, da sich nichts dolmetschen lässt, was man nicht versteht. Somit gehört die Einarbeitung in beispielsweise betriebliche oder technische/maschinelle Abläufe, terminologische Recherche, Vokabelarbeit und Weiteres zu einer Einsatzvorbereitung dazu und kommt allen Beteiligten zu Gute.

Wahlrecht für KlientIn und DolmetscherIn

In Betrieben ist es oft so, dass sich hörende MitarbeiterInnen um die Organisation bzw. Bestellung der DolmetscherInnen kümmern. Dabei sollte möglichst den Wünschen der gehörlosen MitarbeiterInnen entsprochen werden.

Auch eine DolmetscherIn hat Wahlfreiheit, nämlich in Bezug auf die Annahme eines Dolmetschauftrags. Das Wahlrecht erstreckt sich außerdem auf die verschiedenen Sachgebiete, in denen Dolmetscheinsätze möglich sind. Eine DolmetscherIn, die kein Blut sehen kann, wird sicherlich auch jeden Einsatz, wo es um operative Eingriffe geht, ablehnen.

Kontaktaufnahme mit GebärdensprachdolmetscherInnen

Man kann GebärdensprachdolmetscherInnen auf unterschiedliche Art und Weise kontaktieren bzw. bestellen:

Es besteht die Möglichkeit, direkt mit DolmetscherInnen Kontakt aufzunehmen. Möglicherweise kennt die hörgeschädigte GesprächspartnerIn bereits einige DolmetscherInnen, die regelmäßig für ihn bzw. sie dolmetschen. Außerdem sind Dolmetschagenturen oder -Gruppen sowie einzelne freiberufliche GebärdensprachdolmetscherInnen beispielsweise auch im Internet zu finden (vgl. dazu u. a. DeafLinks oder www.deafbase.de).

Ein anderer Weg wäre über die Dolmetschervermittlungszentralen. Diese sind oft den Gehörlosenlandesverbänden angegliedert und verfügen über eigene Dolmetscherkarteien. Die Personen, die DolmetscherInnen vermitteln, sind in der Regel hörende Angestellte oder ehrenamtlich Tätige der Landesverbände, die – genau wie die DolmetscherInnen – einer Schweigepflicht unterliegen.

Die wichtigsten Punkte, die bei einer Bestellung zu klären sind, haben wir als Orientierungshilfe für das Gespräch in einer Art Checkliste aufgeführt.

Inhalt
Bei der Bestellung beachten
Kontakt zu GSD herstellen
 
Literaturhinweis
Kutz, Wladimir: "Training für den Ernstfall. Warum und wie sich die Vorbereitung auf den Dolmetscheinsatz lohnt", in: MDÜ – Mitteilungsblatt für Dolmetscher und Übersetzer, hrsg. vom BDÜ e.V., Bonn, 46. Jg., Nr. 3/2000, S. 8-13.
 
Für den Auftraggeber

Checkliste
 
Dokumente
[PDF] Abgrenzung von Gebärdensprachdolmetschen und Kommunikationshilfen, Schema erstellt von DGB e.V. und DSB e.V. (2005)
 
Weiterführende Links
Logo DeafLinks
Logo DeafLinks
Logo DGB
Logo DSB
 
2007-03-23 © dgsd.de Login | Impressum | Kontakt