Ausbildung zum/zur Gebärdensprachdolmetscher/in
In dieser Rubrik erfahren Sie etwas über die verschiedenen Möglichkeiten einer Berufsqualifizierung – sei es an einer Hochschule oder im Rahmen einer anderweitigen Maßnahme, etwa einer berufsbegleitenden Nachqualifikationsmöglichkeit für bereits tätige GebärdensprachdolmetscherInnen.
Die Einrichtungen und dazugehörigen Informationen haben wir unter Ausbildungsstätten aufgelistet. Darin findet sich auch eine kurze tabellarische Übersicht, in der angegeben wird, welche Aus-/Fortbildung bzw. Prüfung von wem anerkannt wird. Außerdem informieren wir über die seit 2003 bestehende Qualitätskommission Gebärdensprachdolmetschen des Deutschen Gehörlosen-Bundes.
Gebärdensprachdolmetschen ist eine anspruchsvolle Tätigkeit. Zur Qualifizierung für diesen Beruf sollte eine fundierte Ausbildung absolviert sein oder eine der besonderen Prüfungen nachgewiesen werden können. Soweit hinsichtlich der gewünschten Qualifizierungsmaßnahme Unsicherheit besteht, ob bzw. in welchen Fällen diese von den einschlägigen Verbänden oder Kostenträgern anerkannt werden, wenden Sie sich am besten an das AFW-Referat (Aus-, Fort- und Weiterbildung) des BGSD e.V.
Welche berufsqualifizierenden Abschlüsse erlangt werden können und welche Berufsbezeichnungen damit verbunden sind, ist unter Abschlüsse und Titel zu finden.
Professionell arbeitende DolmetscherInnen sind auf die Berufs- und Ehrenordnung verpflichtet und damit zu regelmäßiger Weiterbildung. Angebote dazu gibt es etwa von den Berufsverbänden (vgl. dazu die Box "Weiterbildungsangebote" in der rechten Spalte).
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